Aufgaben

Der Kirchenvorstand (KV) ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde verantwortlich. Er unterstützt in besonderer Weise den Pfarrer und die weiteren in der Pastoral Tätigen, aber auch den Pfarreirat.

Rechtsgrundlage ist das „Kirchliche Verwaltungs- und Vermögensverwaltungsgesetz im Erzbistum Berlin (KVVG)“ von 2024, welches die Zusammensetzung und Aufgaben des KV bzw. die sich aus dem KV bildenden Ausschüsse regelt.

Der KV beschließt in den meist monatlichen Sitzungen den Haushalt der Pfarrei und sorgt für den Ausgleich der Haushaltseinnahmen und -ausgaben. Er ist mit den sächlichen und personellen Entscheidungen betraut, die mit den Einrichtungen der Gemeinde, Immobilien, ihrer Instandhaltung und den Reparaturen zusammenhängen, und allen weiteren Vorgängen, die kassen- oder vermögenswirksam sind.


Hervorzuheben ist die Verantwortung des KV – in Abstimmung mit dem Pfarreirat - für die „freien Kollekten“: Deren Zweckbestimmung wird – im Gegensatz zu den vom Bistum vorgesehenen Kollekten für übergeordnete Ziele – unmittelbar von der Gemeinde festgelegt.

Ausschüsse und Beauftragte

Zur Regelung von Einzelfragen bildet der KV Ausschüsse (derzeit Bauausschuss und Finanzausschuss ). 


Personen

Der KV besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem und in dieser Wahlperiode aus weiteren 11 Mitgliedern.
Mit beratender Stimme sind die Verwaltungsleiterin sowie Herr Markus Weber aus dem EBO Mitglied des KV.
 

Kontakt

Vorstand (Pfr. & stlv. Vors.):
kirchenvorstand(ät)st-franziskus-berlin.de

alle Mitglieder (inkl. Vorstand):
kirchenvorstand.mitglieder@st-franziskus-berlin.de