Kirchenvorstand

Aufgaben

Der Kirchenvorstand (KV) ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde verantwortlich. Er unterstützt in besonderer Weise den Pfarrer und die weiteren in der Pastoral Tätigen, aber auch den Pfarreirat.

Rechtsgrundlage ist das „Kirchliche Verwaltungs- und Vermögensverwaltungsgesetz im Erzbistum Berlin (KVVG)“ von 2024, welches die Zusammensetzung und Aufgaben des KV bzw. die sich aus dem KV bildenden Ausschüsse regelt.

Der KV beschließt in den meist monatlichen Sitzungen den Haushalt der Pfarrei und sorgt für den Ausgleich der Haushaltseinnahmen und -ausgaben. Er ist mit den sächlichen und personellen Entscheidungen betraut, die mit den Einrichtungen der Gemeinde, Gemeindebauten, ihrer Instandhaltung und den Reparaturen zusammenhängen, und allen weiteren Vorgängen, die kassen- oder vermögenswirksam sind.


Hervorzuheben ist die Verantwortung des KV – in Abstimmung mit dem Pfarreirat - für die „freien Kollekten“: Deren Zweckbestimmung wird – im Gegensatz zu den vom Bistum vorgesehenen Kollekten für übergeordnete Ziele – unmittelbar von der Gemeinde festgelegt.

Ausschüsse und Beauftragte

Zur Regelung von Einzelfragen bildet der KV Ausschüsse (derzeit Bauausschuss und Finanzausschuss ). 


Personen

Der KV besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem und in dieser Wahlperiode aus weiteren 11 Mitgliedern. Mit beratender Stimme sind die Verwaltungsleiterin sowie Herr Markus Weber aus dem EBO Mitglied des KV.
 

Kontakt

kirchenvorstand(ät)st-franziskus-berlin.de (Vorstand)

kirchenvorstand.mitglieder@st-franziskus-berlin.de
(Mitglieder)


Der derzeitige Kirchenvorstand der Pfarrei St. Franziskus hat folgende Mitglieder:

 

Vorsitzender:

Leitender Pfarrer Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC
 

Weitere stimmberechtigte Mitglieder:

Stefan Böttcher

Prof. Dr. Michael Derwahl (entsandt aus dem Pfarreirat)

Ansgar Elfgen (seit 2019)

Dr. Michael Jansen (stellv. Vorsitz FA Bau)

Dr. Christine Miller (seit 2019; stellv. Vorsitz Kirchenvorstand)

Klemens Mömkes

Daniel Pabst (Vorsitz FA Bau)

Jochen Rahner 

Jörg Reschke (seit 2019)

Norbert Seitz (kooptiertes Mitglied)

Burkhard Stork (seit 2019)

 

Mitglieder mit beratender Stimme:

Birgit Lehmann (Verwaltungsleiterin)

Markus Weber (Erzbischöfliches Ordinariat; nach KVVG §32 Abs. 2)

Sitzungstermine:

(die Sitzungen sind nicht öffentlich)
 

18.09.2024, 19:00 Uhr, in St. Hildegard

06.11.2024, 19:30 Uhr, in St. Hildegard

11.12.2024, 19:30 Uhr, in Maria Gnaden

Tagesordnung für den 18.09.2024

1.

Feststellung der fristgerechten Ladung und der Beschlussfähigkeit

2. Gebet
3. Feststellung der Tagesordnung (Beschluss)
4. Protokollkontrolle (Beschluss)
5.

Besprechung Revisionsbericht mit folgenden Unterpunkten:

  • Akten/ Archivarien- Benennung der Zuständigkeit für Bestandsaufnahme
  • Datenschutz- Benennung der Zuständigkeit für Bestandsaufnahme
  • Kollekte/ Opferstöcke- Dienstanweisung des GV zur Regelung der Kollektensammlungen und Zählung (Beschluss)
  • Arbeitsschutz Benennung eines Ansprechpartners für Arbeitssicherheit (§28, Abs.1, Ziffer m), kurze Information z. Thema Arbeitsschutz (Beschlüsse)
    1. Benennung der Zuständigkeit für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen aller Standorte der Pfarrei
    2. Benennung der Zuständigkeit für die Unterweisung der Beschäftigten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß § 12 ArbSchG für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der Pfarrei
    3. Benennung der Zuständigkeit für die Veranlassung von Prüfungen der ortsfesten und ortsveränderlichen Elektrik aller Standorte der Pfarrei
    4. Benennung der Zuständigkeit für die Prüfung der Feuerlöscher, Verbandskästen und Fluchtwege aller Standorte der Pfarrei
  • Prävention - Benennung der Zuständigkeit für Bestandsaufnahme
6.

Berichte (Information/Beschluss)

a.    Bauausschuss

  • Beauftragung der ARGE LIBAST (Beschluss)

b.    Finanzausschuss

  • Feststellung der Auflösung

c.    Verwaltung

  • Mieter
  • Reinigung Christ König

 

7. Feststellen des Sachverhaltes zur Auflösung des FA, evtl. neu Errichtung. Sämtliche Unterlagen aller Mitglieder des FA sind dem KV zu übergeben (analog § 11 (5) KVVG). (Beschluss)
8. Sanierung der Wohnungen St. Hildegard (Beschlüsse)
9. Bildung einer gemeinsamen MAV aller hauptamtlichen Mitarbeiter der Pfarreien St. Franziskus und St. Klara (Beschluss)
10. Verschiedenes
  • Kunst-Inventarisierung in St. Franziskus Beginn 2025
  • Protokollführung der nächsten KV-Sitzung