Das Wichtigste in Kürze:
Alle Wahlberechtigten erhalten ab dem 29. Oktober eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt, die am Wahltag als Nachweis gilt und abgegeben werden muss.
Zwischen 20.10. und 10.11. kann das Wählerverzeichnis eingesehen und korrigiert werden.
Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen; diese kann bis zum 17.11.2019 beantragt werden.
Die Kandidatenlisten für die einzelnen Gremien hängen derzeit in den Kirchen aus.