Prävention

Leitbild des Schutzkonzeptes der Pfarrei St. Franziskus

"Dem christlichen Glauben nach hat Gott den Menschen nach seinem Bild erschaffen und ist selbst Mensch geworden, um ihn zu erlösen. Die unantastbare Würde, die dadurch jedem einzelnen Menschen gegeben ist, gilt vom ersten Augenblick des Lebens an. Es ist daher unsere Sorge und unsere Pflicht als Volk Gottes, das Bewusstsein dieser Würde zu stärken und ihre Integrität zu schützen.

Dies gilt in besonderer Weise gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die uns im Rahmen der pastoralen Arbeit und des ehrenamtlichen Engagements anvertraut sind. Jedes einzelne Mitglied unserer Gemeinschaft des Glaubens und der Liebe, des Dienstes und des Gebetes ist aufgerufen, im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche sich bei uns sicher fühlen und Eltern uns vertrauen können.

Als offizieller Träger von Kinder- und Jugendpastoral trägt die Pfarrei St. Franziskus Verantwortung dafür, diesen Auftrag zum einen durch ein Klima der Achtsamkeit, Wertschätzung und Kritikfreundlichkeit zu unterstützen, zum anderen durch Strukturen und Regeln, die ihm dienen. Dieser institutionellen Seite des Kinder- und Jugendschutzes ist das vorliegende Konzept gewidmet."

Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei St. Franziskus - vollständiger Text


Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei St. Franziskus

 

Leitbild

Dem christlichen Glauben nach hat Gott den Menschen nach seinem Bild erschaffen und ist selbst Mensch geworden, um ihn zu erlösen. Die unantastbare Würde, die dadurch jedem einzelnen Menschen gegeben ist, gilt vom ersten Augenblick des Lebens an. Es ist daher unsere Sorge und unsere Pflicht als Volk Gottes, das Bewusstsein dieser Würde zu stärken und ihre Integrität zu schützen. Dies gilt in besonderer Weise gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die uns im Rahmen der pastoralen Arbeit und des ehrenamtlichen Engagements anvertraut sind. Jedes einzelne Mitglied unserer Gemeinschaft des Glaubens und der Liebe, des Dienstes und des Gebetes ist aufgerufen, im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche sich bei uns sicher fühlen und Eltern uns vertrauen können. Als offizieller Träger von Kinder- und Jugendpastoral trägt die Pfarrei St. Franziskus Verantwortung dafür, diesen Auftrag zum einen durch ein Klima der Achtsamkeit, Wertschätzung und Kritikfreundlichkeit zu unterstützen, zum anderen durch Strukturen und Regeln, die ihm dienen. Dieser institutionellen Seite des Kinder- und Jugendschutzes ist das vorliegende Konzept gewidmet.

I. Geltungsbereich und Verantwortung

Das vorliegende Schutzkonzept gilt für die Pfarrei St. Franziskus mit den Gemeinden Christkönig, Maria Gnaden, St. Hildegard, St. Judas Thaddäus, St. Katharinen, St. Martin und St. Nikolaus, für die Mission Spanischer Sprache sowie für alle Reisen und Veranstaltungen außerhalb des Pfarrgebiets, die in der Verantwortung der Pfarrei stattfinden. Für die katholischen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Pfarrei gilt jeweils ein gesondertes Schutzkonzept. Orden, religiöse Gemeinschaften und Verbände, die auf dem Gebiet der Pfarrei mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, müssen über ein eigenes, vom Erzbistum Berlin bestätigtes Schutzkonzept verfügen oder das vorliegende Schutzkonzept übernehmen.

Das Schutzkonzept tritt in der vorliegenden Fassung mit dem Beschluss des Pfarreirats vom 30.10.2019 in Kraft und wird in Abständen von maximal 5 Jahren überprüft und ggf. weiterentwickelt.

II. Präventionsbeauftragte

Der Pfarreirat benennt einen Präventionsbeauftragten bzw. eine Präventionsbeauftragte für die gesamte Pfarrei St. Franziskus. Zusätzlich benennt jeder Gemeinderat eine beauftragte Person. Den Präventionsbeauftragten obliegt die Förderung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und die Fortentwicklung des Institutionellen Schutzkonzepts. Sie sind für Fragen und Beschwerden insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Sorge- und Erziehungsberechtigten ansprechbar. Die Präventionsbeauftragten sind einschließlich hinreichender Kontaktdaten auf geeignetem Weg allgemein bekannt zu machen.

Ständige Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit der Pfarrei sowie die Teilnehmer an Fahrten mit Übernachtung wählen aus ihrer Mitte eine Vertrauensperson.

III. Personalauswahl und -begleitung

In Bewerbungsverfahren, in Erstgesprächen und in der Begleitung von Ehrenamtlichen sprechen die Verantwortlichen in der Pfarrei St. Franziskus das Thema sexualisierter Gewalt offen an.

III.1 Präventionsschulung

Um ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz in Fragen von sexualisierter Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken, nehmen alle Ehrenamtlichen, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, an einer Schulung im Rahmen des bistumsweiten Bildungsprogramms teil.

•    Eine Basisschulung (6 Stunden) besuchen Engagierte im Küsterdienst, in Kinder- und Jugendchören, bei der Firm-Katechese und Erstkommunion-Katechese sowie der Koordination der Sternsinger.

•    Eine Basisschulung oder Schulung zur Sensibilisierung (3 Stunden) besuchen die Engagierten in der Kinderliturgie, Kirchenmusik und im Büro-Team.

•    Beruflich Beschäftigte besuchen Aus- und Fortbildungen gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin.

III.2 Gemeinsame Schutzerklärung

Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendpastoral verpflichten sich in einer gemeinsamen Erklärung, entschieden für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einzutreten. Die Pfarrei St. Franziskus sichert ihnen dafür die notwendige Unterstützung zu. Eine entsprechende Erklärung von Seiten der beruflich Beschäftigten liegt dem Dienstgeber vor.

III.3 Erweitertes Führungszeugnis

Volljährige Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendpastoral engagieren, legen vor Antritt ihrer Aufgabe ein Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis beim Verwaltungsleiter vor. Dieser ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und dokumentiert die Einsichtnahme. Personen, deren Führungszeugnis eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB) enthält, dürfen nicht tätig werden. Eine Wiedervorlage geschieht jeweils nach fünf Jahren. Die Prüfung der Erweiterten Führungszeugnisse von beruflich Beschäftigten obliegt dem Dienstgeber, d.h. in der Regel dem Erzbistum Berlin.

IV. Pädagogische Prävention

Die auf die Stärkung von Kindern und Jugendlichen angelegte pädagogische Prävention orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

•    Dein Körper gehört dir!

•    Vertraue deinem Gefühl!

•    Du hast ein Recht, Nein zu sagen!

•    Schlechte Geheimnisse darfst du weitererzählen!

•    Du hast ein Recht auf Hilfe!

•    Keiner darf dir Angst machen!

•    Bei Missbrauch hast du keine Schuld!

Mädchen und Jungen sollen eine Begleitung erfahren, die diesen Botschaften in ihrem Leben Raum gibt und gerecht wird, ohne sie mit der alleinigen Verantwortung für ihren Schutz zu belasten.

V. Verhaltenskodex

Die nachstehenden Verhaltensregeln verpflichten Mitarbeitende zu einem respektvollen und achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Sie sollen den Mitarbeitenden Sicherheit und Orientierung bei der verantwortlichen Gestaltung ihres Engagements geben.

V.1 Gestaltung von Nähe und Distanz

Einzelgespräche und Einzelunterricht finden nur statt, soweit sie im Rahmen der Pastoral sinnvoll sind. Sie müssen mit anderen Verantwortlichen abgesprochen werden und in dem jeweils dafür vorgesehenen Raum stattfinden. Die entsprechenden Räume müssen während dieser Zeit von außen zugänglich sein.

Alles, was Erwachsene im Rahmen der kirchlichen Arbeit sagen und tun, dürfen Kinder und Jugendliche weitererzählen.

Fahrdienste werden mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt.

Mitarbeitende nutzen den Kontakt zu den ihnen in ihrer jeweiligen Funktion anvertrauten Kindern und Jugendlichen nicht zur Anbahnung privater oder geschäftlicher Beziehungen (z.B. Babysitting, Nachhilfe). Anders begründete, verwandtschaftliche, freundschaftliche und sonstige Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen sind gegenüber dem jeweiligen Team oder einem Präventionsbeauftragten offenzulegen.

V.2 Angemessenheit von Körperkontakt

Verbale und nonverbale Interaktionen entsprechen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag und sind auf die jeweilige Zielgruppe angepasst.

Unerwünschte Berührungen und körperliche Annäherungen sind nicht erlaubt. Auch Mitarbeitende setzen selbst Grenzen, wo sie sich nicht wohlfühlen.

V.3 Sprache, Wortwahl und Kleidung

Mitarbeitende verwenden in keiner Form von Interaktion und Kommunikation eine sexualisierte Sprache oder Gestik, ebenso keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen. Sie dulden dies auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen.

Mitarbeitende achten darauf, dass sie während ihrer Tätigkeit keine Kleidung tragen, die zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beiträgt.

Die Angemessenheit von Sprache, Wortwahl und Kleidung bei Kindern und Jugendlichen ist bei Bedarf in der jeweiligen Gruppe zu thematisieren.

V.4 Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Es wird respektiert, wenn Kinder oder Jugendliche nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen. Die Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen (auch in sozialen Netzwerken) bedarf ihrer und der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Anvertraute dürfen weder in unbekleidetem Zustand noch in anzüglichen Posen fotografiert oder gefilmt werden.

Mitarbeitende nehmen keine privaten Internetkontakte mit Kindern oder Jugendlichen der Einrichtung (z.B. soziale Netzwerke, E-mail, Messengerdienste) auf, zulässig sind lediglich pastoral begründete Ausnahmen. Sie grenzen sich von medialen Kontaktanfragen der ihnen anvertrauten jungen Menschen grundsätzlich ab (z.B. Freundschaftsanfragen Facebook).

Nutzung und Einsatz von Filmen, Bildern, Computerspielen oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind Mitarbeitenden verboten. Kinder- und Jugendschutzregeln müssen bekannt sein und beachtet werden (z.B. FSK-Altersfreigabe bei Filmen).

Der Einsatz von Medien und sozialen Netzwerken muss pastoral begründet und altersadäquat sein und wenn notwendig kommentiert und aufgearbeitet werden.

Die regelmäßige Nutzung von sozialen Medien durch Gruppen einschließlich ihrer Leiterinnen und Leiter muss dem Gemeinderat oder dem Pfarreirat mitgeteilt werden. Erziehungsberechtigten ist auf Nachfrage der Zugang zu diesen Gruppen zu gewähren.

V.5 Geschenke und Vergünstigungen

Geschenke sind legitimer Ausdruck von Wertschätzung und Anerkennung. Sie haben aber auch das Potential, Abhängigkeiten zu schaffen, Personen zu binden und Schuldgefühle auszulösen.

Mitarbeitenden sind daher Zuwendungen von oder an einzelne Teilnehmende jeglicher Art, Geschenke und Vergünstigungen nicht erlaubt.

Unproblematisch sind Geschenke an die gesamte Gruppe oder von der gesamten Gruppe sowie Geschenke, die im konkreten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Sie müssen für die Gruppe transparent sein.

V.6 Disziplinierungsmaßnahmen

Sanktionen müssen pädagogisch sinnvoll und transparent sein.

Mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten müssen im Vorfeld im Team abgesprochen sowie den Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten bekannt gemacht werden.

Einschüchterung, Willkür, Unterdrucksetzen, Drohung oder Angstmachen sind ebenso untersagt wie jede Form von Gewalt, Nötigung oder Freiheitsentzug.

V.7 Veranstaltungen mit Übernachtung und Beachtung der Intimsphäre

Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung mit einer gemischtgeschlechtlichen Gruppe werden von einem gemischtgeschlechtlichen Team begleitet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Pfarrers und der Erziehungsberechtigten.

Bei Übernachtungen im Rahmen von Ausflügen, Fahrten oder Ferienfreizeiten übernachten Minderjährige und Erwachsene sowie Teilnehmende und Leitende in getrennten Räumen/Zelten. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder aus pastoralen Gründen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Pfarrers.

Mädchen und Jungen übernachten in unterschiedlichen Zimmern oder Zelten. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder aus pastoralen Gründen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Pfarrers.

Sanitär- und Schlafräume werden nur nach vorheriger Ankündigung betreten (z.B. Anklopfen oder Rufen). Sie werden getrennt nach Geschlecht sowie getrennt nach Leitenden und Teilnehmenden genutzt.

Kinder und Jugendliche, die Mitarbeitenden zur Betreuung anvertraut sind, übernachten nicht in deren Privatwohnungen.

V.8 Umgang mit Übertretungen des Verhaltenskodex

Jeder macht Fehler; Unabsichtliche Fehler ebenso wie bewusste, notwendige Abweichungen vom Verhaltenskodex müssen gegenüber den Eltern der Betroffenen sowie gegenüber dem jeweiligen Team oder einem Präventionsbeauftragen kommuniziert werden.

Um einen angemessenen Umgang mit Konflikten, insbesondere mit Übertretungen des Verhaltenskodex zu gewährleisten, gibt es in der Pfarrei geregelte Beschwerdewege (s.u. Punkt VI.1).

Gravierende und/oder wiederholte Verstöße gegen den Verhaltenskodex, insbesondere gegen das Gebot der Transparenz, können zu einem zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss von der Tätigkeit für die Pfarrei St. Franziskus führen.

VI. Intervention

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich über das Verhalten von Mitarbeitenden zu beschweren. Dazu können Sie alle anderen Mitarbeitenden ansprechen, insbesondere die Präventionsbeauftragten der Pfarrei und der Gemeinden. Alle Beschwerden werden ernst genommen und bis zu einer Klärung behandelt. Bei Bedarf sind auch geeignete Beratungs- und Beschwerdestellen außerhalb der Pfarrei einzubeziehen.

VI.1 Beschwerdewege

Jugendliche und Erwachsene sind ermutigt, Übertretungen des Verhaltenskodex oder auch andere Anliegen direkt mit dem Betroffenen zu besprechen. Ein solches Gespräch sollte offen, wertschätzend und ergebnisoffen geführt werden.

Führt das Gespräch nicht zu einer Lösung oder ist die direkte Ansprache des Betreffenden nicht möglich, sollte zunächst die Vertrauensperson der jeweiligen Gruppe bzw. eine Person aus dem Kreis der Präventionsbeauftragten (s.o. Punkt II) hinzugezogen werden.

Wird auch auf diesem Weg keine Klärung erreicht, ist der Pfarrer zu informieren.

VI.2 Ansprechpersonen bei Verdacht und Meldewege

Im Fall eines entsprechenden Verdachts ist zwingend den Richtlinien »Vorgehen bei Verdacht auf sexuellen Übergriff oder sexuellen Missbrauch durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter in einer Pfarrgemeinde des Erzbistums Berlin« zu folgen. Jeder Verdacht ist dem Pfarrer oder einer  vom Erzbistum beauftragten externen Ansprechpersonen bekanntzumachen. Diese informieren den Ordinarius des Erzbistums Berlin.

VII. Kompetenzförderung

Die Pfarrei St. Franziskus unterstützt Ehrenamtliche dabei, ihre Kompetenzen zu erweitern, um sexualisierter Gewalt wirksamer vorbeugen und entgegentreten zu können. Die Pfarrei unterstützt pädagogische und didaktische Angebote, die Kindern und Jugendlichen dabei helfen, sich selbst gegen Übergriffe zu schützen.

Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeitende werden dazu ermutigt, Kompetenzen im Bereich Neue Medien und Soziale Netzwerke zu entwickeln, um insbesondere den Gefahren sexueller Übergriffe begegnen zu können.

Die Pfarrei unterstützt sexualpädagogische Arbeit, die dazu geeignet ist, Kindern und Jugendlichen durch Selbstreflexion, Wissen und Sprachfähigkeit eine höhere Resilienz gegen sexuelle Übergriffe zu verleihen.

Das Schutzkonzept zum Download

Die Präventionsbeauftragten der Pfarrei St. Franziskus und ihrer Gemeinden:

Als Präventionsbeauftragte wurden die folgenden Personen vom Pfarreirat und den Gemeinderäten eingesetzt.
Betroffene können sich jedoch unabhängig von ihrer Gemeindezugehörigkeit an jede der Personen wenden.
Beauftragt wurden:

N.N.

vom Pfarreirat St. Franziskus
praevention(ät)st-franziskus-berlin.de 

und vom Gemeinderat St. Martin
praevention.st-martin(ät)st-franziskus-berlin.de

Philipp Fußmann

vom Gemeinderat St. Nikolaus
praevention.st-nikolaus(ät)st-franziskus-berlin.de

Susanne Oesten

Silke Telschow-Malz

vom Gemeinderat St. Hildegard / St. Katharinen/
St. Judas Thaddäus
praevention.st-hildegard(ät)st-franziskus-berlin.de

N.N.

vom Gemeinderat Maria Gnaden / Christkönig
praevention.maria-gnaden(ät)st-franziskus-berlin.de


Für Kinder und Jugendliche

Liebe Kinder, liebe Jugendliche,

Wisst Ihr eigentlich, dass Ihr das Recht habt, Euch zu beschweren? Auch hier in unseren Gemeinden!


Es kann vorkommen, dass Euch das Verhalten eines Erwachsenen nicht gefällt oder Euch sogar verletzt. Wir wollen Euch damit nicht allein lassen. Bitte sagt uns Eure Meinung, damit wir etwas ändern können! Das ist übrigens kein Petzen.

Sprecht unsere Beauftragten an oder sucht Euch eine andere Person Eures Vertrauens!


N.N.
praevention(ät)st-franziskus-berlin.de 

praevention.st-martin(ät)st-franziskus-berlin.de

Philipp Fußmann
praevention.st-nikolaus(ät)st-franziskus-berlin.de

 

Susanne Oesten

Silke Telschow-Malz

praevention.st-hildegard(ät)st-franziskus-berlin.de



N.N.

praevention.maria-gnaden(ät)st-franziskus-berlin.de

Die Informationen des Erzbistums Berlin zum Thema sexualisierte Gewalt finden Sie gebündelt unter https://www.erzbistumberlin.de/hilfe/sexualisierte-gewalt/

Präventionsordnung des Erzbistums vom 01.02.2022

Den Beauftragten zur Prävention von sexualisierter Gewalt für das EBO finden Sie hier.