Kirchenvorstand-alt
Aufgaben
Der Kirchenvorstand (KV) ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde verantwortlich. Er unterstützt in besonderer Weise den Pfarrer und die weiteren in der Pastoral Tätigen, aber auch den Pfarreirat.
Rechtsgrundlage ist das „Kirchliche Verwaltungs- und Vermögensverwaltungsgesetz im Erzbistum Berlin (KVVG)“ von 2024, welches die Zusammensetzung und Aufgaben des KV bzw. die sich aus dem KV bildenden Ausschüsse regelt.
Der KV beschließt in den meist monatlichen Sitzungen den Haushalt der Pfarrei und sorgt für den Ausgleich der Haushaltseinnahmen und -ausgaben. Er ist mit den sächlichen und personellen Entscheidungen betraut, die mit den Einrichtungen der Gemeinde, Gemeindebauten, ihrer Instandhaltung und den Reparaturen zusammenhängen, und allen weiteren Vorgängen, die kassen- oder vermögenswirksam sind.

Hervorzuheben ist die Verantwortung des KV – in Abstimmung mit dem Pfarreirat - für die „freien Kollekten“: Deren Zweckbestimmung wird – im Gegensatz zu den vom Bistum vorgesehenen Kollekten für übergeordnete Ziele – unmittelbar von der Gemeinde festgelegt.
Ausschüsse und Beauftragte
Zur Regelung von Einzelfragen bildet der KV Ausschüsse (derzeit Bauausschuss und Finanzausschuss ).
Personen
Der KV besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem und in dieser Wahlperiode aus weiteren 11 Mitgliedern. Mit beratender Stimme sind die Verwaltungsleiterin sowie Herr Markus Weber aus dem EBO Mitglied des KV.
Kontakt
kirchenvorstand(ät)st-franziskus-berlin.de (Vorstand)
kirchenvorstand.mitglieder@st-franziskus-berlin.de
(Mitglieder)
Gestaltung der Zukunft unserer Pfarrei-Immobilien
Generalvikar Pater Manfred Kollig hat in seiner Begrüßungsrede als Pfarrer von St. Franziskus die sinnvolle Ordnung der Immobilienverhältnisse der Pfarrei als eines von zwei sehr wichtigen Zielen in seiner Amtszeit benannt. Konkret heißt dies, dass bis Ende Juni 2025 alle wesentlichen Entscheidungen zur Zukunft der Pfarrei-Immobilien rechtsverbindlich getroffen werden sollen. Die Entscheidungen sind vom Kirchenvorstand zu treffen und vom Erzbischöflichen Ordinariat (EBO) zu genehmigen.
An der Erarbeitung des Zukunftskonzepts für die Immobilien sind viele beteiligt: Das EBO , der professionelle Dienstleister Arge LIBAST des EBO, der Kirchenvorstand von St. Franziskus, insbesondere dessen Bauausschuss, sowie einige Interessierte aus der Pfarrei selbst.
Der Kirchenvorstand hat im März 2024 die Gemeinden und ihre Mitglieder gebeten, sich Gedanken zur Zukunft der Immobilien zu machen und diese Überlegungen in schriftlicher Form bis Juli 2024 rückzumelden.
Aufruf des Kirchenvorstands - Ihr Mittun ist gefragt vom 6. März 2024
Rückmeldungen zum Aufruf "Ihr Mittun ist gefragt"
Wir haben viele Rückmeldungen aus den Gemeinderäten unserer Pfarrei, aber auch von einzelnen Pfarreiangehörigen erhalten und sind dabei, diese Überlegungen auszuwerten. Insbesondere der Sachausschuss Immobiliennutzung von St. Nikolaus und die Immobiliengruppe St. Martin haben umfangreiche Stellungnahmen übermittelt. Wir danken allen Beteiligten für die wertvollen Rückmeldungen (Vorstand des Bauausschusses).
Memorandum zum Immobilienkonzept von Olaf Litwiakow, St. Hildegard | Rückmeldung der Gemeinderäte von St. Hildegard, St. Katharinen und St. Judas Thaddäus |
Rückmeldung des Gemeinderats von Maria Gnaden und christkönig | Rückmeldung des Schausschusses Immobiliennutzung von St. Nikolaus | Rückmeldung der Immobiliengruppe St. Martin |
| Luftaufnahme St. Martin mit Modulen | Solarkraftwerk St. Franziskus |
Der derzeitige Kirchenvorstand der Pfarrei St. Franziskus hat folgende Mitglieder:
Vorsitzender:
Leitender Pfarrer Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC
Weitere stimmberechtigte Mitglieder:
Stefan Böttcher
Prof. Dr. Michael Derwahl (entsandt aus dem Pfarreirat)
Ansgar Elfgen (seit 2019)
Dr. Michael Jansen (stellv. Vorsitz FA Bau)
Dr. Christine Miller (seit 2019; stellv. Vorsitz Kirchenvorstand)
Klemens Mömkes
Daniel Pabst (Vorsitz FA Bau)
Jochen Rahner
Jörg Reschke (seit 2019)
Norbert Seitz (kooptiertes Mitglied)
Burkhard Stork (seit 2019)
Mitglieder mit beratender Stimme:
Birgit Lehmann (Verwaltungsleiterin)
Markus Weber (Erzbischöfliches Ordinariat; nach KVVG §32 Abs. 2)
Sitzungstermine:
(die Sitzungen sind nicht öffentlich)
15.01.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
19.02.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
12.03.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
09.04.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
14.05.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
11.06.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
09.07.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
10.09.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
15.10.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
26.11.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden
10.12.2025, 19:00 Uhr, in Maria Gnaden